5.5 Aus den vorliegenden Unterlagen zu den dem Vertragsabschluss vorangegangenen Vertragsverhandlungen ist Folgendes zu entnehmen: Mit Schreiben vom 20. November 2015 legten die Gemeinden X.___ und Y.___ dar, dass die Projektkosten für das «Fusionsprojekt», d.h. die Gründung der Beschwerdeführerin aus bestehenden Mitteln, nur teilweise aus dem aktuellen Gesamtkredit und den Erträgen gedeckt werden könnten. Aus diesem Grund beantragten die genannten Gemeinden einen Kostenbeitrag der Vorinstanz für das laufende Jahr 2015 und das kommende Jahr 2016.