Ein Dritter tritt mithin in die Position einer Vertragspartei ein und ersetzt diese.38 Gestützt auf den Wortlaut der Artikel 4 des Übertragungsvertrags und des Nachtrags zum Übertragungsvertrag liegt auf der Hand, dass die Gemeinden und die Beschwerdeführerin eine Vertragsübertragung, d.h. den Übergang sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit der Vorinstanz, vereinbart haben. 5.4 Mit Blick auf die übrigen Vertragsbestimmungen lässt sich Folgendes festhalten: Der Betreff des Übertragungsvertrags und des Nachtrags zum Übertragungsvertrag, nämlich «Übertragung von Vermögen und Übergang von Rechtsverhältnissen» lässt darauf schliessen, dass die Vertragsparteien