5.3 In Art. 4 des Übertragungsvertrags wurde vereinbart, dass die Beschwerdeführerin ab dem 1. Januar 2017 an Stelle der Gemeinden X.___ und Y.___ als Vertragspartnerin von Leistungsverträgen im Bereich der sozialen und beruflichen Integration auftritt (Abs. 1); sie die entsprechenden Verhandlungen mit der Vorinstanz und weiteren Auftraggebern führt (Abs. 2); und dass die Gemeinden die Beschwerdeführerin soweit erforderlich in diesen Verhandlungen und im Übergang der Vertragsverhältnisse unterstützen (Abs. 3).