Dazu ist vorab darzulegen, ob und in welcher Höhe Reserven bestehen und wann diese gebildet wurden (siehe unten E. 4). Anschliessend ist zu prüfen, ob diese Reserven der Beschwerdeführerin für die Beurteilung der vorliegenden Frage angerechnet werden können (siehe unten E. 5), ob die Reserven, sofern sie der Beschwerdeführerin angerechnet werden, «zweckgebunden» oder frei verwendbar sind (siehe unten E. 6) und schliesslich, ob die Verrechnung der Reserven vorliegend zulässig ist und welche Folgen diese gegebenenfalls nach sich zieht (siehe unten E. 7-11). 4. Höhe der Reserven per Ende 2016