2.5 Vorliegend ist über die Verrechnung von Überdeckungen mit zukünftigen Staatsbeiträgen zu befinden. Bis Ende 2016 sah das SHG vor, dass die Leistungsverträge regeln, wie mit einer allfälligen Überdeckung umzugehen ist (erster Satzteil von Art. 63 Abs. 2 SHG 2016). Per Ende 2016 wurde die genannte Bestimmung aufgehoben und das SHG enthält seither keine Regelung für die Folgen von Überdeckungen. Seit Anfang 2017 werden diese einheitlich im StBG geregelt: Gemäss dem ab 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Art.