len Leistungsangebote umfassten Leistungen im Bereich der Beschäftigungs- und Integrationsangebote der Sozialhilfe (BIAS), der Asylsozialhilfe sowie verwandter Bereiche der gesetzlich definierten beruflichen und sozialen Integration. Die GSI stellte im Rahmen der strategischen Vorgaben des Regierungsrates und der verfügbaren Mittel die erforderlichen Leistungsangebote der institutionellen Sozialhilfe bereit (Art. 60 Abs. 1 SHG 2020). 2.3 Zwecks Bereitstellung der Leistungsangebote schloss das Sozialamt mit Leistungserbringern Leistungsverträge ab (Art. 60 Abs. 2 Bst. a SHG 2016 i.V.m. Art. 11 Abs. 2 Bst. e OrV GSI 201625).