Unter Kosten- bzw. Entschädigungsfolge 8. Das damalige Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die GSI bis Ende Juli 2021 leitete,9 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit der Reorganisation der GSI per 1. August 2021 wurde das Rechtsamt in das Generalsekretariat überführt. Die Instruktion der Beschwerdeverfahren und die Erarbeitung von Beschwerdeentscheiden erfolgt daher neu durch die Rechtsabteilung des Generalsekretariats (Art. 7 Abs. 1 Bst. m OrV GSI i.V.m. Art. 14a DelDV GSI10). 9. Die Vorinstanz beantragt in ihrer Beschwerdevernehmlassung vom 26. Oktober 2020 die Abweisung der Beschwerde vom 15. Juli 2020.