Weiter hielt die Vorinstanz fest, dass die massgebende Höhe der GSI-Reserven vor der Schlussabrechnung CHF 304'208.00 betrage. Zusätzlich zu den per Ende 2017 bestehenden GSI-Reser- ven von CHF 268'727.00 kämen Überdeckungen in der Höhe von CHF 35'481.00 hinzu, welche die Beschwerdeführerin im Jahr 2018 erzielt habe. Die Schlussabrechnung 2019 erfolge nun unter Berücksichtigung von CHF 89'575.00 zulasten der GSI-Reserven an die Höhe des effektiv auszubezahlenden Staatsbeitrags für das Jahr 2019. Die Vorinstanz bildete die Entstehung und die Anrechnung der Reserven aus Überdeckung seit 2017 wie folgt ab: