sind Gegenstand gesonderter Abklärungen und werden separat geregelt. 2 Grundlage für die Abgeltung der Leistungen 2019 bildet der unbestrittene Teil der Finanzierung. Das heisst, dass bis zur Klärung die Reserven gemäss Abrechnung 2017 bei der Berechnung der Abgeltung zu einem Drittel berücksichtigt werden. Je nach Ergebnis der separaten Verhandlungen bezüglich Reserven werden die Abgeltung und damit die Akontozahlungen unterjährig angepasst. Aktuell sieht die Abgeltung wie folgt aus: Gesamtkredit inkl. AP plus CHF 4'795’085 Abgeltungsreserven gern. Abrechnung 2017 CHF 773’007