CHF 504'280.65, die von der Gemeinde Y.___ eingebracht worden seien (Reserven aus Gemeindezuständigkeit) und andererseits aus effektiven GEF-Reserven in der Höhe von CHF 268’727.07. Über die Reserven aus der Gemeindezuständigkeit könne die Beschwerdeführerin verfügen. Demgegenüber seien die effektiven GEF-Reserven in der Höhe von CHF 268'272.07 im langfristigen Fremdkapital per 31. Dezember 2018 auszuweisen und bis Ende 2021 je zu einem Drittel, d.h. dreimal mit Beträgen in der Höhe von CHF 89'757.69, mit dem Leistungsvertrag zu verrechnen. Somit würden sich die Akontozahlungen im Jahr 2019 um CHF 89'757.69 reduzieren.