Die Beschwerdeführerin stellt in ihrer Replik in Bezug auf die inzwischen angestrebte Evaluation des Systems «Wege zur Qualität» den Beweisantrag, es sei die Anmeldebestätigung bei der «Confidentia – Gesellschaft zur Förderung institutioneller Eigenverantwortung» einzuholen. Aus dem Antrag geht hervor, dass es sich dabei um ein sog. echtes Novum handelt. Wie unter Erwägung 4.1.3 dargelegt, können echte Noven im vorliegenden Beschwerdeverfahren indes nicht berücksichtigt werden (siehe aber Erwägung 5.4). 5. Rückweisung