- Vor dem Hintergrund, dass die Vorwürfe gravierend sind, eine Gefährdung der Bewohnenden nicht ausgeschlossen ist und sich insbesondere Fragen zur fachgerechten Pflege und Betreuung und zur Führungsqualität stellen, wäre parallel der Beizug einer sachverständigen Person angezeigt gewesen. Diese hätte über einen Zeitraum von mehreren Tagen am Heimalltag teilnehmen und anschliessend zu ihren Beobachtungen und fachlichen Einschätzungen Bericht erstatten können.