- Als weitere Massnahme hätten aktuelle und ehemalige Mitarbeitende zum Umgang mit den Bewohnenden, zum Prozess der Arzneimittelabgabe und zur Wahrnehmung der Führungsrolle durch die Institutionsleitung befragt werden müssen. Entgegen dem Beweisantrag der Beschwerdeführerin hätte indes eine Befragung nur der aktuellen Mitarbeitenden kein zuverlässiges Bild hinsichtlich der offenen Tatfragen vermittelt.