- zahlreiche, teilweise gravierende Vorwürfe betreffend den fachgerechten Umgang mit den Bewohnenden (Erwägung 4.2.4), - Vorwürfe betreffend die patientenspezifische, fachgerechte Arzneimittelversorgung (Erwägung 4.2.6), - allfällige Führungsmängel und damit zusammenhängend die hohe Fluktuation und die Frage der fachgerechten Zuteilung von Aufgaben wie der Tagesverantwortung (Erwägung 4.3) und - die Frage, ob das Werkstattgebäude in unsaniertem Zustand noch den Bedürfnissen der Bewohnenden entspricht (Erwägung 4.5).