In ihrer Beschwerdevernehmlassung präzisiert die Vorinstanz, dass die aufsichtsrechtlichen Anzeigen aus den Jahren 2011 und 2015 zu verschiedenen Verbesserungen geführt hätten, so dass der Betrieb anschliessend als ordnungsgemäss habe eingestuft werden können und keine Massnahmen im Sinne von Sanktionen oder Auflagen hätten getroffen werden müssen. Weil ähnliche Vorwürfe sich nun aber ein zweites oder drittes Mal wiederholt hätten, sei eine verstärkte Betrachtung der Vorwürfe mittlerweile angezeigt.