4.5.4 Die GSI teilt sodann die Zweifel der Vorinstanz hinsichtlich der Möglichkeit einer Sanierung des Werkstattgebäudes: Gestützt auf die als Beilage zur Duplik eingereichte Einschätzung des Regierungsstatthalteramts Emmental vom 15. Mai 2020 muss davon ausgegangen werden, dass für eine Sanierung des Werkstattgebäudes aufgrund der bau- und planungsrechtlichen Situation vermutlich keine neue provisorische Baubewilligung erteilt werden kann und höchstens eine befristete Baubewilligung im Sinne einer Übergangsnutzung möglich ist.52 Daraus folgt, dass eine umfassende Sanierung des Werkstattgebäudes vermutlich nicht möglich sein wird.