18/28 Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion 2020.GSI.2168 der Beschwerdeführerin angewandte System «Wege zur Qualität» ein angemessenes Qualitätsmanagement sicher? Indem die Vorinstanz auf weitere Beweismassnahmen verzichtet und einzig aufgrund der vorhandenen Anhaltspunkte auf Führungsmängel geschlossen hat, hat sie demnach den rechtserheblichen Sachverhalt unvollständig abgeklärt.