Hinsichtlich der hohen Fluktuation macht die Beschwerdeführerin geltend, dass von elf Austritten im Jahr 2019 nur fünf Austritte auf eine Kündigung durch die Beschwerdeführerin zurückzuführen seien, wogegen sechs Austritte aus unauffälligen Gründen erfolgt seien (befristete Anstellung, Zivildienstleistung, familiäre Gründe). Zwei von fünf Kündigungen durch die Beschwerdeführerin seien sodann noch während der Probezeit ausgesprochen worden. Drei ordentliche Kündigungen sei nicht überdurchschnittlich viel ist und zudem Ausdruck der hohen Anforderungen der Institutionsleitung an die Betreuungsarbeit.