Ebenfalls in diesem Kontext sind die von der Vorinstanz beanstandete hohe Fluktuation und die Zuteilung der Tagesverantwortung zu betrachten: Die Vorinstanz hält fest, dass im Jahr 2019 mit einer Ausnahme sämtliche Mitarbeitende neu angestellt worden seien und es zu überdurchschnittlich vielen Personalwechseln gekommen sei. Die von der Beschwerdeführerin anlässlich des Besuchs vom 5. November 2019 und in der Stellungnahme geäusserte Einschätzung, wonach die hohe Fluktuation auf den Mangel an Reflexionsfähigkeit, fehlenden Ehrgeiz der jüngeren Generation und fehlende Arbeitsethik zurückzuführen sei, teilte die Vorinstanz sodann nicht.