Im Bericht zum unangekündigten Aufsichtsbesuch vom 25. Oktober 2019 ist sodann festgehalten, dass eine Miterzieherin ohne fachspezifische vor der Besichtigung der Räumlichkeiten darauf hinwies, sie müsse noch Medikamente bereitstellen.43 Aufgrund der erhobenen anonymen Vorwürfe und erwähnten Feststellung anlässlich des Aufsichtsbesuchs verbunden mit der fehlenden vertraglichen Regelung mit einer Medizinalperson bestehen begründete Zweifel, ob die Beschwerdeführerin eine fachgerechte, patientenspezifische Versorgung mit Arzneimitteln gewährleisten kann. Die Bestreitungen durch die Beschwerdeführerin vermögen die