In der anonymen aufsichtsrechtlichen Anzeige wurden auch Vorwürfe im Zusammenhang mit der Arzneimittelabgabe geäussert: Demnach habe die Betreuung die Weisung, bei einem epileptischen Anfall eines Bewohners Notfallmedikamente eines anderen Bewohners zu verabreichen.41 Gemäss Medikamentenreglement dürften sodann nur ausgebildete Sozialpädagoginnen/-pädagogen und Fachpersonen Bereuung die Medikamente verabreichen. Die Auszubildende nehme diese Aufgabe indes regelmässig wahr und führe auch neue Mitarbeitende ein.42