Räumlichkeiten und Ausrüstungen der pharmazeutischen Versorgung, den Warenbewirtschaftungsprozess (Wareneingang, Lagerung bis Anwendung oder Entsorgung) und die Verabreichung von Arzneimitteln.39 Auch aus den Anforderungen der Kantonsapothekervereinigung Schweiz gemäss den Regeln der guten Abgabepraxis für Heilmittel ergibt sich, dass in Institutionen mit einer Hausapotheke (wie jene der Beschwerdeführerin) ein Arzt/eine Ärztin oder eine Medizinalperson verantwortlich ist für die Abgabe und Anwendung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und mit ihm/ihr entsprechende schriftliche Vereinbarungen zu treffen sind.40