Damit eine fachgerechte Versorgung mit Medikamenten gewährleistet ist, verlangt die Vorinstanz, dass Heime, die keine Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke haben, mit einer verantwortlichen Medizinalperson deren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zur patientenspezifischen Arzneimittelversorgung regeln.38 Die verantwortliche Medizinalperson kontrolliert und beaufsichtigt die