Dem hält die Beschwerdeführerin entgegen, dass seit 2008 eine Heimarzt-Vereinbarung bestehe, die Bestandteil der Betriebsbewilligungsunterlagen bilde. Zudem führe der Heimarzt mindestens jährlich eine Inspektion des Medizinbereichs anhand einer Checkliste durch. Die Beschwerdeführerin hebt hervor, dass sich Spitäler und Ärztinnen und Ärzte jeweils sehr positiv über die medizinische Dokumentation zu den einzelnen Bewohnenden geäussert hätten.