4.2.6 Die Vorinstanz bemängelte schliesslich den Umgang mit Medikamenten. Sie begrüsste zwar die Medikamentenverblisterung mit Dailymed direkt via den behandelnden Arzt, erachtete diese aber als unzureichend und verlangte entsprechend den Anforderungen zum Erhalt einer Betriebsbewilligung für Heime eine vertragliche Regelung mit einer verantwortlichen Medizinalperson betreffend Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung zur patientenspezifischen Arzneimittelversorgung. Dem hält die Beschwerdeführerin entgegen, dass seit 2008 eine Heimarzt-Vereinbarung bestehe, die Bestandteil der Betriebsbewilligungsunterlagen bilde.