Vereinzelte Vorwürfe hatten sich sodann bereits anlässlich des Aufsichtsbesuchs als zutreffend erwiesen (fehlende Seife und fehlendes WC-Papier, abgeschraubte Klobrille, schmutzige Kleidung) und in der am 5. November 2019 eingesehenen Entwicklungsbegleitung 2019 zu Dominik fanden sich Hinweise für einen unfachgemässen Umgang. Die Vorinstanz wäre bei dieser Ausgangslage gehalten gewesen, im aufsichtsrechtlichen Verfahren zusätzliche Abklärungen zu treffen, um festzustellen, ob und inwieweit die im Raum stehenden Vorwürfe zutreffen oder wie von der Beschwerdeführerin geltend gemacht «der Fantasie der Schreibenden entsprungen» waren.