Sodann stellt sich die Frage, wie die Stellungnahme zustande gekommen ist: Wurde sie durch das Team gemeinschaftlich verfasst oder allenfalls nur von einer Person und wenn ja durch wen? Die Vorinstanz ist auf die weiteren Vorwürfe zum Umgang mit den Bewohnenden nicht weiter eingegangen und hat insbesondere auf zusätzliche Beweismassnahmen verzichtet. Aus folgenden Gründen hätte aber Anlass für nähere Abklärungen bestanden: Die erhobenen Vorwürfe sind gravierend