Die Bemerkungen zu den einzelnen Bewohnenden liessen sodann erkennen, dass sich die Anzeigenden nicht mit der Geschichte, dem Umfeld, dem Krankheitsbild und dem Entwicklungsstand der einzelnen Bewohnenden auseinandergesetzt hätten.34 Wenig später reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme des Teams der A.__ zur aktuellen Situation ein, die sich auch zum Umgang mit den Bewohnenden äusserte. Darin werden zunächst sehr allgemein gehaltene Angaben zum Arbeitsalltag, zu den Wohnumständen, zu den Hausarbeiten, zur Mahlzeitenzubereitung und zur Freizeitgestaltung gemacht.