Die Beschwerdeführerin nahm zu den anonym erhobenen Vorwürfen zunächst anlässlich der Besprechung vom 5. November 2019 und anschliessend schriftlich mit Eingabe vom 13. Dezember 2019 Stellung. Sie bestritt die Vorwürfe und machte geltend, viele Ausführungen würden nicht der Wahrheit entsprechen und seien schlicht und einfach der Fantasie der Schreibenden entsprungen. Die Bemerkungen zu den einzelnen Bewohnenden liessen sodann erkennen, dass sich die Anzeigenden nicht mit der Geschichte, dem Umfeld, dem Krankheitsbild und dem Entwicklungsstand der einzelnen Bewohnenden auseinandergesetzt hätten.34