wurde um 13.00 Uhr der noch halb volle Teller weggenommen.31 Ein Hinweis dafür, dass Bewohnende bei problematischem Verhalten allenfalls bestraft werden (wenn auch nicht körperlich), findet sich sodann in den Akten: Am Besuch vom 5. November 2019 hat die Vorinstanz Einsicht in die Bewohnendendossiers genommen und ausgewählte Dokumente kopiert.32 Dazu gehörte ein Dokument «Entwicklungsbegleitung 2019», das verschiedene Einträge zu einem Bewohner namens M.__ enthält. Am 12. Februar 2019 provozierte dieser Bewohner offenbar beim Frühstück und beim Abendessen eine andere Bewohnerin.