Einerseits stellen sie eine Momentaufnahme dar und können sich die Umstände ändern, andererseits befasst sich das Lebensmittelinspektorat mit Fragen der Lebensmittelhygiene und prüft nicht die hygienischen Zustände des Heims als Ganzes. Gestützt auf ihre Beobachtungen anlässlich des Aufsichtsbesuchs und in Berücksichtigung der Berichte des Lebensmittelinspektorats hat die Vorinstanz festgehalten, dass die hygienischen Verhältnisse zwar nicht gesundheitsgefährdend, aber teilweise mangelhaft waren. Diese tatsächlichen Feststellungen und Würdigungen sind nicht zu beanstanden.