Weiter war der Teppich auf der Treppe zum Obergeschoss stark verschmutzt und wurde im Bad im 1. Stock Schimmel festgestellt.20 Die Vorinstanz hat weiter berücksichtigt, dass vergangene Inspektionen durch das Lebensmittelinspektorat des kantonalen Laboratoriums jeweils zu einer guten bzw. genügend bis guten Gesamtbeurteilung geführt hatten.21 Entgegen der Beschwerdeführerin darf indes nicht allein auf diese Berichte abgestellt werden: Einerseits stellen sie eine Momentaufnahme dar und können sich die Umstände ändern, andererseits befasst sich das Lebensmittelinspektorat mit Fragen der Lebensmittelhygiene und prüft nicht die hygienischen Zustände des Heims als Ganzes.