4.2.2 Aus den Akten ergibt sich, dass die Vorinstanz anlässlich des unangekündigten Aufsichtsbesuchs vom 25. Oktober 2019 verschiedene hygienische Mängel festgestellt und mittels Fotos dokumentiert hat: Ein grünes Schneidbrett war stark verschmutzt. Dass es sich hierbei leidglich um eine durch Gemüse hervorgerufene Verfärbung handeln soll, wie die Beschwerdeführerin in ihrer Stellungnahme vom 23. März 2020 im vorinstanzlichen Verfahren geltend gemacht hat, ist mit Blick auf Farbe und Ausmass der Verschmutzung nicht plausibel. Weiter war der Teppich auf der Treppe zum Obergeschoss stark verschmutzt und wurde im Bad im 1. Stock Schimmel festgestellt.20