Die Tagesverantwortung beinhalte schliesslich keine Entscheidfunktion, und die Vorinstanz habe am 19. August 2020 selbst bestätigt, dass der Mindeststellenplan nun eingehalten sei. In rechtlicher Hinsicht macht die Beschwerdeführerin geltend, die angefochtene Verfügung verletze den Verhältnismässigkeitsgrundsatz, und die Ausführungen der Vorinstanz würden sich bisweilen als willkürlich erweisen. 2.6 Nachfolgend ist zunächst die Rüge der Gehörsverletzung zu beurteilen. Anschliessend ist zu prüfen, ob die Vorinstanz den Sachverhalt vollständig erhoben und die vorhandenen Beweise angemessen gewürdigt hat. 3. Rechtliches Gehör