8. Das Rechtsamt, welches bis 31. Juli 2021 die Beschwerdeverfahren für die GSI leitete,4 holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Beschwerdevernehmlassung vom 17. September 2020 beantragt die Vorinstanz die vollständige Abweisung der Beschwerde sowie die Rückweisung (richtig wohl: Abweisung) des Eventualantrags. 4 Art. 10 der Verordnung vom 29. November 2000 über die Organisation und die Aufgaben der Gesundheits-, Sozial-