7. Gegen diese Verfügung hat die Beschwerdeführerin am 20. August 2020 bei der Ge- sundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) Beschwerde erhoben. Darin beantragt sie die Aufhebung der Verfügung mit Ausnahme von Ziffer 3, eventualiter die Aufhebung der Verfügung sowie Rückweisung der Sache zur Durchführung einer neutralen Untersuchung an die Vorinstanz.