3. Der angeordnete Aufnahmestopp wird aufgehoben. Bei der Aufnahme neuer Bewohnerinnen oder Bewohner ist der Mindeststellenplan entsprechend anzupassen. 4. Die Kosten dieses Verfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden der A.___ auferlegt. Sie werden separat in Rechnung gestellt.