f) den Mindeststellenplan spätestens ab 30. Oktober 2020 einzuhalten und dem ALBA den entsprechenden Stellenplan einzureichen; g) die Tagesverantwortung einer Mitarbeiterin des Fachpersonal zu übergeben bzw. - falls dies nicht möglich ist - der dienstältesten Betreuungsperson; h) dem ALBA bis auf weiteres jeweils bis Ende Monat den Dienstplan des darauffolgenden Monats zukommen zu lassen.