wortlichkeiten In Bezug auf die Medikamente klar geregelt sind; e) bis am 30. Oktober 2020 aufzuzeigen, wie die Bewohnenden vor Übergriffen durch überforderte Mitarbeitende geschützt werden und welche Gefässe für Reflektion und Arbeit an der Haltung vorhanden sind resp. wie diese genutzt werden; f) den Mindeststellenplan spätestens ab 30. Oktober 2020 einzuhalten und dem ALBA den entsprechenden Stellenplan einzureichen;