; c) die Dokumentation der Bewohnenden so zu führen, dass der Alltag der Bewohnenden sowie die Festlegung und Umsetzung der Förder- und Entwicklungsplanung sichtbar werden. Das entsprechende Vorgehen und die Begleitung durch die Leitung ist bis am 30. Oktober 2020 aufzuzeigen; d) bis am 30. Oktober 2020 gemäss Pkt. 2.4.2 der Anforderungen zum Erhalt einer Betriebsbewilligung für Heime einen Vertrag mit einer verantwortlichen Medizinalperson (Apothekerin/ Apotheker oder Ärztin/Arzt) vorzulegen, in welchem die Aufgaben, Kompetenzen und Verant-