b) bis am 30. Oktober 2020 Bericht zur Situation des Werkstattgebäudes zu erstatten und aufzuzeigen, wie die Beschäftigung der Heimbewohnerinnen und -bewohner längerfristig sichergestellt werden kann; c) die Dokumentation der Bewohnenden so zu führen, dass der Alltag der Bewohnenden sowie die Festlegung und Umsetzung der Förder- und Entwicklungsplanung sichtbar werden.