6. Am 20. Juli 2020 verfügte die Vorinstanz Folgendes: 1. Gegen die A.___ wird eine Verwarnung gemäss Art. 66d SHG ausgesprochen. 2. Die A.___ wird verpflichtet, a) bis am 30. Oktober 2020 eine Übersicht über die in der Liegenschaft [Adresse] bereits ausgeführten und noch geplanten Sanierungsarbeiten zuzustellen; b) bis am 30. Oktober 2020 Bericht zur Situation des Werkstattgebäudes zu erstatten und aufzuzeigen, wie die Beschäftigung der Heimbewohnerinnen und -bewohner längerfristig sichergestellt werden kann