4. Mit Schreiben vom 18. November 2019 informierte die Vorinstanz die Beschwerdeführerin über die Eröffnung eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens und forderte sie u.a. dazu auf, sich zu den Vorwürfen im anonymen Bericht zu äussern. Gleichzeitig ordnete die Vorinstanz an, dass aufgrund des ungenügenden Stellenplans keine neuen Bewohnerinnen und Bewohner aufgenommen werden dürfen. Die Beschwerdeführerin nahm mit Eingabe vom 13. Dezember 2019 ausführlich Stellung.