2. Am 18. Oktober 2019 erhielt die Vorinstanz Kenntnis von einem anonymen Bericht ehemaliger Mitarbeitender der Beschwerdeführerin. Darin werden der Beschwerdeführerin namentlich unzureichende hygienische Verhältnisse, die unzulängliche Betreuung der Bewohnenden, das Nichteinhalten des Mindeststellenplans, eine grosse personelle Fluktuation, ein unsachgemässer Umgang mit Medikamenten sowie die Rationierung von Lebensmitteln vorgeworfen. 3. Am 25. Oktober 2019 führte die Vorinstanz einen unangekündigten Aufsichtsbesuch bei der Beschwerdeführerin durch. Ein zweiter Aufsichtsbesuch – dieses Mal angekündigt – fand am 5. November 2019 statt.