1. Mit Verfügung vom 17. September 2014 erteilte das damalige Alters- und Behindertenamt des Kantons Bern (ALBA, fortan auch Vorinstanz) Herrn C.___ eine unbefristete Betriebsbewilligung für die Aufnahme von neun betreuungsbedürftigen erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung in der A.___. 2015 wurde der Betrieb des Heims in die neu gegründete A.___ GmbH (nachfolgend: Beschwerdeführerin) überführt. Gesellschafter und Geschäftsführer der A.___ ist Herr C.___, Gesellschafterin und Vorsitzende der Geschäftsführung Frau D.__.2 Beide sind für die Institutionsleitung verantwortlich.3