Daher war bei den Verhandlungen über die Leistungspreiseinheiten für das Jahr 2020 der Jahresabschluss 2018 massgebend. Im Übrigen hat die Vorinstanz bei der Beitragsfestsetzung die von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Projekte und Investitionen in der Höhe von CHF 80'000 berücksichtigt. Damit ist der gesetzlichen Vorgabe, wonach die Beiträge soweit möglich prospektiv festzusetzen sind, Genüge getan.