Der so ermittelte Betrag der auf die Staatsbeiträge pro 2020 anzurechnenden Eigenmittel wurde durch die Anzahl von der Vorinstanz bestellter Stunden (145'472) dividiert. Daraus resultierte die berechnete Kürzung von CHF 1.84 pro Stunde. Unter Berücksichtigung dieser Kürzung ergeben sich die im Jahresleistungsvertrag 2020 mit der Beschwerdeführerin festgelegten Leistungspreise von CHF 6.09 für die Kategorie «Berner IV-Rentner/innen» bzw. von CHF 6.35 für die Kategorie «Ausserkantonale und SozD, POM, KESB» pro Stunde.