Schwankungsfonds des Bereichs Werkstätten per 31.12.2018 1'368’614 Definierte Obergrenze Schwankungsfonds (25% des Gesamtaufwands) 1’020’903 Differenz zur Obergrenze (grundsätzlich anzurechnende Eigenmittel) 347’711 Abzüglich anrechenbarer Verwendung für konkrete Projekte/Investitionen -80’000 Anzurechnende Eigenmittel der Beschwerdeführerin 267’711