Beim Leistungspreis für ausserkantonale Klienten und für Klienten ohne IV-Rente, finanziert vom Sozialdienst, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder der (damaligen) Polizei- und Militärdirektion (POM) wird noch ein Anteil Kapitalkosten hinzugerechnet. Dieser Anteil «Kapitalkosten» basiert auf der IVSE-Richtlinie zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung (IVSE-Richtlinie LAKORE, Ziff. 2) vom 1. Dezember 2005. Für das Jahr 2020 wurden die Kapitalkosten von CHF 37'375.00 auf die im Jahresleistungsvertrag definierte Anzahl Stunden (145'472) umgelegt, was Kapitalkosten von CHF 0.26 pro Stunde entspricht.