Die Vorinstanz verkenne im Weiteren, dass ein ausreichend dotierter Schwankungsfonds nicht nur zur Sicherstellung der Liquidität und zur Deckung von Defiziten erforderlich sei, sondern auch für die unternehmerische Weiterentwicklung, einschliesslich der Sicherstellung der erforderlichen strategischen und operativen Anpassungen im Zusammenhang mit den neuen Steuerungs- und Finanzierungsmodellen des Kantons. Diese Herausforderungen könne die Beschwerdeführerin in den nächsten Jahren nicht bewältigen, wenn ihr die hierfür erforderlichen Mittel vorenthalten bzw. ihr sukzessive Mittel entzogen würden.